Wer die Wahl hat, der hat häufig auch die Qual. So kann man beispielsweise zwischen zahlreichen Versicherungsanbietern wählen, wenn man sich gegen etwas Bestimmtes absichern möchte. Der am meisten genannten Grund für einen Versicherungswechsel ist die Gebühr. Wer den PKV-Tarif wechseln will oder von einer gesetzlichen Krankenkasse zu einem privaten Versicherer wechseln möchte, der sollte jedoch einiges beachten.
Beträgt das eigene Bruttojahresgehalt weniger als 49.500 Euro, hat man nicht die Möglichkeit, zu einer privaten Krankenkasse zu wechseln. Ein Wechsel zu einem anderen gesetzlichen Anbieter mit einem besseren Preis-Leistungs-Verhältnis ist jedoch möglich. Man muss dazu aber bei der derzeitigen Kasse mindestens 18 Monate lang versichert gewesen sein, sonst kann man nicht kündigen. Ist man über einen der unterschiedlichen Wahltarife versichert, besteht eine Bindung von 36 Monaten an dieses Angebot. Freiwillig versicherte Arbeitnehmer sind an weniger Regeln gebunden. Sie können bei dem nötigen Mindestgehalt zu einem privaten Anbieter wechseln und sich dann auch noch genau aussuchen, für was sie versichert werden möchten.
Wer eine Versicherung kündigt, dem ist in der Regel ein sofortiger Wechsel möglich. Die neue Versicherung tritt jedoch erst ab dem übernächsten Kalendermonat in Kraft. Die Kündigung muss schriftlich eingereicht werden. Für die neue Versicherung muss ein Aufnahmeantrag angefordert und ausgefüllt werden. Durch den vorherigen Versicherungsanbieter muss eine Kündigungsbestätigung ausgestellt werden, welche bei der Antragstellung beim neuen Versicherer zwingend erforderlich ist. Wichtig ist zudem, dass man nach dem vollzogenen Wechsel die neu ausgestellte Mitgliedsbescheinigung beim vorherigen Versicherungsanbieter einreicht. Dieser wird dadurch in Kenntnis gesetzt, dass eine Krankenversicherung nach gesetzlicher Pflicht vorliegt. Ansonsten wird die Kündigung unwirksam.