Im November 2010 hatte das Bundesgesundheitsministerium für das Folgejahr eine umfassende Pflegeversicherungsreform angekündigt. Informationen über Krankenversicherungen lassen sich auch stets aktuell auf der Seite http://www.pkv-vergleich.net nachverfolgen. Das beschriebene Vorhaben des Ministeriums umfasst, eine kapitalgedeckte Pflegezusatzversicherung einführen zu wollen – dies sei als eine Ergänzung zu den bestehenden Regelungen im Zusammenhang mit einer Pflegeversicherung zu verstehen (und somit eine Einlösung aus dem Koalitionsvertrag des schwarz-gelben Regierungsbündnisses).
Es wurde seinerzeit der Presse gegenüber dargestellt, die damals gültige umlagefinanzierte Pflegeversicherung habe Schwächen. Nämlich: Orientiere man sich an der demografischen Entwicklung, die für die Bundesrepublik vorauszusehen sei, würde der Bedarf an der Inanspruchnahme von Pflegeversicherungen markant steigen. Es sei jedoch der Fall, dass nicht diejenigen, die in die Pflegeversicherung einzahlen, später davon profitieren, sondern für die einstehen, die aktuell Nutzen aus der Versicherung ziehen, nämlich Auszahlungen erhalten. Genau dies sei zu verändern: Wer heute als junger Mensch einzahlt – dem solle als älterer Mensch eben jenes Geld für die eigene Pflege zur Verfügung stehen. Somit dürfe und könne sich im Jahre 2011 ein finanzielles Umdenken ergeben: Einzahlungen in die Pflegeversicherungen seien persönlich zu verstehen – d. h., wer mehr einzahlt, sichert sich selbst in höherer Weise ab. Dies zu erreichen, soll durch Fachleute erzielt werden.
In Verbindung mit einer konkreten Veränderung der Beitragszahlungspolitik sollen die Löhne im Pflegesektor erhöht werden. Dies kann sicherlich nicht über Nacht geschehen – gleichzeitig werden die Ausbildungsgänge für die Pflegeberufe vereinheitlicht: Der Alten- und der Krankenpflegeberuf soll bereits schon in der Ausbildung ähnlich bis gleich behandelt werden und nicht mit Verwaltungstätigkeiten belastet werden (wie es bisher deutlich der Fall war).
Doch auch weiterhin wird gelten: Pflegegeld wird gezahlt, wenn eine Person ehrenamtlich oder professionell, ambulant, teilstationär oder stationär gepflegt werden muss. Ebenso die Kosten für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen sowie auch Pflegehilfsmittel werden übernommen. Ebenso werden Zahlungen dann erbracht, wenn auch nahe Verwandte für die Pflege zuständig sind.