Ähnlich wie bei herkömmlichen Fahrzeugen besteht bei einem Wohnmobil die Pflicht, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Profitieren kann man dabei, weil Wohnmobile in ihrer jährlichen Laufleistung in aller Regel unter der eines gewöhnlichen Fahrzeugs liegen. Vor allem lohnt sich der Online-Preisvergleich. Es gibt viele Homepages, die spezielle Tarifrechner zur Errechnung des Versicherungsbeitrages für ein Wohnmobil besitzen. Errechnet wird der Versicherungsbeitrag für die Wohnmobile nach Fahrzeugart, Fahrzeugalter, gewünschter Selbstbeteiligung und Schadenfreiheitsklasse. Auch besteht die Möglichkeit, Sonderrabatte und besonders günstige Tarife für Wohnmobile im Internet zu finden. Beispielsweise können Beschäftigte des öffentlichen Dienstes oder von privatisierten, kirchlichen oder sonstigen gemeinnützigen Unternehmen attraktive Sondernachlässe erhalten. Wie bei allen anderen Versicherungen lohnt sich der Vergleich der Angebote, da sich so bares Geld sparen lässt.
Deckungsumfang von Versicherungen für das Wohnmobil
Bei Wohnmobilen sind Schäden bis zur vereinbarten Schadenshöhe über die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung pauschal abgesichert. Gleiches gilt für mögliche Personenschäden. Darüber hinaus sind aber auch die Kaskoversicherung und eine Inhaltsversicherung für die im Wohnmobil mitgeführten Güter relevant. Über eine Teilkaskoversicherung sind, ähnlich wie beim regulären Fahrzeug, Schäden versichert, die durch Brand, Diebstahl, Sturm oder Hagel entstehen. In der Vollkaskoversicherung werden diese Leistungen durch Haftung bei selbst verschuldeten Unfällen oder Schädigung durch Dritte ergänzt. Bei der Inhaltsversicherung ist es wichtig, darauf zu achten, welche Gegenstände mitversichert sind. Hier liegen unter Umständen versteckte Kostenfallen im Schadensfall.
Mögliche Ausschlüsse im Schadensfall
Wichtig ist es, vor Abschluss der Versicherung darauf zu achten, dass alle zu versichernden Punkte vertraglich enthalten sind. Im Schadensfall ist genau dies die Grundlage, auf deren Basis die Höhe der finanziellen Leistung seitens der Versicherung berechnet wird. Möglich ist beispielsweise, dass in der Inhaltsversicherung elektronische Geräte, die finanziell häufig einen großen Anteil am Inhalt des Wohnmobils darstellen, nicht mitversichert sind. Außerdem können Elementarschäden je nach Klauseln des Vertrages nur teilweise übernommen werden. Auch ist die Höhe der Selbstbeteiligung zu berücksichtigen, die im Schadensfall selbst gezahlt werden muss.